Feuer- und Feuerwerksverbot

In Obwalden gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Damit ist es verboten, in Wäldern sowie im Radius von 50 Metern ab Waldrand Feuer zu entfachen.

Kreuz und Quer

Hinweis zum Lösungswort:
Das Lösungswort hat 8 Buchstaben.

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Teilnahme­bedingungen

    Dieser Wettbewerb wird durch die Obwalden Tourismus AG veranstaltet. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und nicht mit dem Kauf eines Produktes verbunden.