Feuer- und Feuerwerksverbot

In Obwalden gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Damit ist es verboten, in Wäldern sowie im Radius von 50 Metern ab Waldrand Feuer zu entfachen.

Geschäfts­berichte

Die Geschäftsberichte der Obwalden Tourismus OT AG bieten einen umfassenden Einblick in die Entwicklung des Tourismussektors im Sarneraatal. Sie enthalten die wichtigen  Kennzahlen, strategischen Initiativen und touristischen Highlights des Jahres.