Feuer- und Feuerwerksverbot

In Obwalden gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Damit ist es verboten, in Wäldern sowie im Radius von 50 Metern ab Waldrand Feuer zu entfachen.

Alpbeizli

Hoch über dem Talboden nahe an den erklingenden Kuhglocken und weit weg vom Alltagslärm. Lassen Sie sich in einem Alpbeizli frische und einheimische Alpprodukte schmecken und tauchen Sie in die urchige Obwaldner-Welt ein. An diesen verträumten Orten ist die Welt noch in Ordnung.