Feuer- und Feuerwerksverbot

In Obwalden gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Damit ist es verboten, in Wäldern sowie im Radius von 50 Metern ab Waldrand Feuer zu entfachen.

Gruppen­unterkünfte

Ob Mehrbettzimmer, Matratzenlager oder Schlafen im Stroh; die Gruppenunterkünfte bieten Platz für Gruppen aller Art.