Natürlich bietet das Sarneraatal mit dem Alpnacher- und Sarnersee oder den verschiedenen Bergbächen noch viele weitere Möglichkeiten um sich frischen Fisch zu fangen.
Im Sarner- und Alpnachersee ist die Freiangelfischerei vom 1. April bis 15. Oktober vom Ufer aus ohne Patent gestattet. Als Freiangelfischerei gilt das Fischen vom Ufer aus mit einer handgeführten Angelrute mit oder ohne Schwimmer. Dabei darf nur ein einfacher Angelhaken ohne Widerhaken mit natürlichem Köder, unter Ausschluss lebender und toter Fische verwendet werden.
Ferienpatente für die fliessenden Gewässer (inkl. Sewenalpsee) und Tagespatente für die Seen (Alpnachersee, Sarnersee, Wichelsee) können von Feriengästen im Tourismusbüro oder bei der Patentausgabestelle der Fischereiverwaltung Sarnen bezogen werden.
Wichtiger Hinweis: Vom 15.12. bis 15.01. können in der Tourist Info Sarnen keine Patente ausgestellt oder die Statistikgebühr rückerstattet werden. Während dieser Zeit ist der Bezug / die Rückgabe von Patenten lediglich beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt möglich.
Egal ob Sie Köder, Fischerrute, Angelrolle, Schnüre, Bekleidung oder einfach professionelle Beratung brauchen, hier wird Ihnen geholfen.
Fischerparadies Lungern
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6078 Kaiserstuhl
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