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Informationen zum Coronavirus

Liebe Gäste und Besucher

Wir freuen uns, Sie in Obwalden willkommen zu heissen. Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die aktuelle Situation sowie Kontaktangaben der Informationsstellen.

Ausländische Zertifikate

Besitzen Sie bereits ein «EU Digital COVID Certificate» oder ein mit dem «EU Digital COVID Certificate» kompatibles Zertifikat? Dann müssen Sie kein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Diese Zertifikate sind in der Schweiz anerkannt. Wenn nicht, können Sie das Covid-Zertifikat frühzeitig über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat online beantragen.

Welche ausländischen Zertifikate sind in Obwalden gültig?

Besitzen Sie bereits ein «EU Digital COVID Certificate» oder ein mit dem «EU Digital COVID Certificate» kompatibles Zertifikat? Dann müssen Sie kein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Diese Zertifikate sind in der Schweiz anerkannt
 
Beantragung Covid Zertifikat  
Wurden Sie mit einem Impfstoff geimpft, welcher von der European Medicines Agency (EMA) zugelassen ist?
Sie können ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen, wenn Sie mit einem der folgenden Impfstoffe geimpft wurden:
 
    Comirnaty® / BNT162b2 / Tozinameran (Pfizer/BioNTech)
    Spikevax® / mRNA-1273 / COVID-19 vaccine (Moderna)
    Vaxzevria® / AZD1222 / Covishield™ oder weitere Lizenzprodukte (AstraZeneca)
    COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
 
Zusätzlich müssen Sie belegen können, dass Sie in der Schweiz wohnen oder Auslandschweizerin/Auslandschweizer sind oder dass Sie planen in die Schweiz zu reisen (z.B. als Tourist:in). Welche Unterlagen Sie vorweisen müssen, erfahren Sie weiter unten im Abschnitt «Benötigte Angaben».
 
Das Covid-Zertifikat können Sie über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat online beantragen. Der Kanton, in dem Sie wohnhaft sind oder sich vorübergehend aufhalten, wird sich danach um die Ausstellung des Zertifikats kümmern.
 
In der Regel dauert die Bearbeitung eines Antrags bis zu fünf Tage. Im Einzelfall kann die Bearbeitung auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen daher Ihren Antrag frühzeitig vor der Einreise in die Schweiz einzureichen. Kontrollieren Sie zudem regelmässig den Eingang von E-Mails und schauen Sie auch in Ihren Spam-Ordner. Die zuständigen Stellen können von Ihnen weitere Informationen und Unterlagen anfordern, falls sie Zweifel an der Echtheit der eingereichten Unterlagen haben oder Rückfragen bestehen. Bitte geben Sie bei Rückfragen immer Ihren Support-Code an. Die zuständigen Stellen können ebenfalls Anträge ablehnen, bei denen Zweifel nicht ausgeräumt werden können. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Gebühr.

Für Ihren Antrag benötigen Sie mindestens folgendes:

  • Angaben zu Ihrer Staatsbürgerschaft oder zu Ihrem Aufenthaltsstatus in der Schweiz (Bsp. Passkopie/Ausländerausweis)
  • Bestätigung der Impfung (Bsp. Impfnachweis mit Angaben zum Inhaber, zu verabreichten Impfstoffen, zur Institution, welche die Impfung durchgeführt hat, Datum der letzten Impfung, Anzahl erhaltener Impfdosen, ev. bestehendes Zertifikat) Grund, Dauer und Ort Ihres Aufenthalts in der Schweiz
  • Sind Sie nur zu Besuch in der Schweiz? Dann benötigen Sie einen Nachweis der Einreise in die Schweiz (z.B. Flugticket, Bahnticket oder Übernachtungs-Reservation)

Die nötigen Unterlagen müssen entweder in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache eingereicht werden.

Unter diesem Link finden Sie alle Informationen im Detail.

Hotlines

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:

  • Coronavirus: Telefon 058 463 00 00 (täglich 06.00-23.00 Uhr)
  • Covid-19-Impfung: Telefon 0800 88 66 44 (täglich 06.00-23.00 Uhr)
  • Für Einreisende: Telefon 058 464 44 88 (täglich 06.00-23.00 Uhr)

Das Gesundheitsamt Obwalden betreibt eine Infoline für NICHT-medizinische Fragen:

  • Für die Bevölkerung:
    E-Mail covid19ow.ch
    Telefon 041 666 67 99
    (Montag-Freitag 08.00-11.45 Uhr und 13.30-17.00 Uhr)