Besitzen Sie bereits ein «EU Digital COVID Certificate» oder ein mit dem «EU Digital COVID Certificate» kompatibles Zertifikat? Dann müssen Sie kein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Diese Zertifikate sind in der Schweiz anerkannt. Wenn nicht, können Sie das Covid-Zertifikat frühzeitig über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat online beantragen.
Besitzen Sie bereits ein «EU Digital COVID Certificate» oder ein mit dem «EU Digital COVID Certificate» kompatibles Zertifikat? Dann müssen Sie kein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Diese Zertifikate sind in der Schweiz anerkannt
Beantragung Covid Zertifikat
Wurden Sie mit einem Impfstoff geimpft, welcher von der European Medicines Agency (EMA) zugelassen ist?
Sie können ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen, wenn Sie mit einem der folgenden Impfstoffe geimpft wurden:
Comirnaty® / BNT162b2 / Tozinameran (Pfizer/BioNTech)
Spikevax® / mRNA-1273 / COVID-19 vaccine (Moderna)
Vaxzevria® / AZD1222 / Covishield™ oder weitere Lizenzprodukte (AstraZeneca)
COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
Zusätzlich müssen Sie belegen können, dass Sie in der Schweiz wohnen oder Auslandschweizerin/Auslandschweizer sind oder dass Sie planen in die Schweiz zu reisen (z.B. als Tourist:in). Welche Unterlagen Sie vorweisen müssen, erfahren Sie weiter unten im Abschnitt «Benötigte Angaben».
Das Covid-Zertifikat können Sie über die Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat online beantragen. Der Kanton, in dem Sie wohnhaft sind oder sich vorübergehend aufhalten, wird sich danach um die Ausstellung des Zertifikats kümmern.
In der Regel dauert die Bearbeitung eines Antrags bis zu fünf Tage. Im Einzelfall kann die Bearbeitung auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen daher Ihren Antrag frühzeitig vor der Einreise in die Schweiz einzureichen. Kontrollieren Sie zudem regelmässig den Eingang von E-Mails und schauen Sie auch in Ihren Spam-Ordner. Die zuständigen Stellen können von Ihnen weitere Informationen und Unterlagen anfordern, falls sie Zweifel an der Echtheit der eingereichten Unterlagen haben oder Rückfragen bestehen. Bitte geben Sie bei Rückfragen immer Ihren Support-Code an. Die zuständigen Stellen können ebenfalls Anträge ablehnen, bei denen Zweifel nicht ausgeräumt werden können. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Gebühr.
Für Ihren Antrag benötigen Sie mindestens folgendes:
Die nötigen Unterlagen müssen entweder in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache eingereicht werden.
Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat eine Infoline Coronavirus eingerichtet:
Das Gesundheitsamt Obwalden betreibt eine Infoline für NICHT-medizinische Fragen: